Nach einem Jahr Praxiszeit kannst Du Dich für die Prüfung zum/r Fachassistent/in Lohn und Gehalt, nach drei Jahren für die Steuerfachwirtprüfung anmelden. Auch die Steuerberaterprüfung kannst Du absolvieren. Als Steuerfachangestellte/r brauchst Du hierfür 10 Jahre, als Steuerfachwirt/in 7 Jahre Berufserfahrung nach Ausbildungsabschluss. Wenn Du studiert hast, verkürzt sich die erforderliche Praxiszeit auf 2 bzw. 3 Jahre, bis Du die Steuerberaterprüfung ablegen kannst.
Aufstiegsmöglichkeiten
